OneStich Piercings
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Langfassung für Studio-Leistungen. Stand: 30. Mai 2026.
AGB als Word-Dokument herunterladen§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Beratungen, Nachkontrollen, Schmuckwechsel, Folgeleistungen sowie für den Verkauf von Schmuck und sonstigen Produkten durch OneStich Piercings, Inhaberin Denise Grüneberg, Zum Lith 73, 47055 Duisburg.
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
(3) Abweichende Bedingungen von Kundinnen oder Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, OneStich Piercings stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Terminbuchung oder Inanspruchnahme der Leistung gültige Fassung.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages sind insbesondere Piercingdienstleistungen, Zahnschmuck, Permanent Jewelry, Beratungen, anatomische Einschätzungen, Schmuckwechsel, Kontrolltermine, Nachsorgehinweise, Schmuckbestellungen sowie der Verkauf von geeignetem Schmuck, Piercingschmuck und Pflegeprodukten.
(2) Ein bestimmter Abheilungs-, Haltbarkeits-, Trage-, Verträglichkeits- oder Behandlungserfolg wird nicht geschuldet. Geschuldet ist ausschließlich die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung nach dem jeweils üblichen professionellen Standard unter Beachtung der geltenden Hygieneanforderungen.
(3) OneStich Piercings behält sich vor, Leistungen abzulehnen, wenn anatomische, gesundheitliche, hygienische, ethische oder sonstige gewichtige Gründe gegen die Durchführung sprechen.
(4) Beratungen und anatomische Einschätzungen erfolgen nach bestem fachlichen Ermessen. Ob eine Stelle tatsächlich für ein Piercing geeignet ist, entscheidet ausschließlich das Studio nach der konkreten Untersuchung vor Ort.
§ 3 Vertragsschluss und Terminvereinbarung
(1) Termine können persönlich, telefonisch, elektronisch, per Messenger, über Social Media oder über sonstige vom Studio angebotene Buchungswege angefragt oder vereinbart werden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein konkreter Termin durch das Studio bestätigt wird oder eine Leistung unmittelbar im Studio in Anspruch genommen wird.
(3) Das Studio ist berechtigt, zur verbindlichen Reservierung von Terminen eine angemessene Anzahlung oder Reservierungsgebühr zu verlangen. Soweit keine gesonderte Anzahlung vereinbart wurde, bleibt der Termin dennoch nach Bestätigung verbindlich.
(4) Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, bei der Terminbuchung zutreffende Kontaktangaben zu machen. Änderungen sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Studio, in Preislisten, im Buchungssystem oder im individuell mitgeteilten Angebot ausgewiesenen Preise.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung unmittelbar nach der Leistungserbringung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Das Studio ist berechtigt, Barzahlung, Kartenzahlung, Zahlungen über SumUp oder andere angebotene Zahlungsmethoden zu akzeptieren oder im Einzelfall auszuschließen. Online-Buchungen, Anzahlungen und künftige Kursbuchungen können über SumUp abgewickelt werden.
(4) Zusatzleistungen, Mehraufwand, Sonderwünsche, hochwertigerer Schmuck oder nachträglich gewünschte Änderungen werden gesondert berechnet.
(5) Bereits benutzter, eingesetzter, geöffneter, entsiegelter oder aus hygienischen Gründen nicht wiederverkaufbarer Schmuck ist vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 4a Piercingschmuck, Hygiene und Umtausch
(1) Piercingschmuck kann im Studio erworben werden. Schmuck, der eingesetzt, geöffnet, entsiegelt, angepasst, sterilisiert, getragen oder aus hygienischen Gründen nicht mehr als Neuware abgegeben werden kann, ist vom freiwilligen Umtausch und von der freiwilligen Rückgabe ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Dies gilt insbesondere für Piercingschmuck, der für einen Einsatz vorbereitet, anprobiert, in Kontakt mit Körperstellen gebracht oder individuell für die Kundin oder den Kunden ausgewählt, gekürzt, angepasst oder vorbereitet wurde.
(3) Kein Ausschluss gilt für zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei nachweisbaren Sachmängeln, die bereits bei Übergabe vorlagen. Die gesetzlichen Rechte der Kundin oder des Kunden bleiben unberührt.
(4) Ein Umtausch aus Gründen des Nichtgefallens, einer nachträglich gewünschten anderen Größe, Farbe, Form oder Wirkung ist ausgeschlossen, sofern keine gesonderte Kulanzentscheidung des Studios erfolgt.
§ 4b Schmuckbestellungen, Sonderbestellungen und Anzahlungen
(1) Für Schmuckbestellungen, Sonderbestellungen und individuell auf Kundenwunsch beschaffte Schmuckstücke kann das Studio vor Bestellung eine angemessene Anzahlung verlangen. Die Bestellung wird erst nach Bestätigung durch das Studio und Zahlung der vereinbarten Anzahlung ausgelöst.
(2) Erfolgt die Auswahl eines Schmuckstücks anhand von Fotos, Katalogbildern, Herstellerbildern, Beispielbildern oder digitalen Darstellungen, dienen diese Darstellungen der Orientierung. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Glanz, Proportion, Größe, Steinwirkung, Materialwirkung, Oberflächenstruktur oder Lichtreflexion können technisch, materialbedingt oder darstellungsbedingt entstehen und stellen keinen Mangel dar, sofern das gelieferte Schmuckstück im Wesentlichen der bestellten Ausführung entspricht.
(3) Wird ein Schmuckstück auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin oder des Kunden anhand solcher Fotos oder Beispielbilder bestellt, ist die Kundin oder der Kunde zur Abnahme und Zahlung verpflichtet, sobald das Schmuckstück entsprechend der vereinbarten Bestellung geliefert wurde. Dies gilt auch dann, wenn das Schmuckstück in der tatsächlichen Ansicht geringfügig anders wirkt als auf dem Foto.
(4) Wird eine Sonderbestellung nach verbindlicher Beauftragung storniert oder nicht abgeholt, kann das Studio die Anzahlung einbehalten und darüber hinaus Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen, soweit gesetzlich zulässig. Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Eine Rückgabe oder ein Umtausch mangelfreier Sonderbestellungen aus Gründen des Nichtgefallens ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 4c Zahnschmuck
(1) Zahnschmuck ist eine kosmetische Leistung. Das Studio schuldet die fachgerechte Vorbereitung, Platzierung und Befestigung des ausgewählten Zahnschmucks nach professionellem Standard, jedoch keinen bestimmten Haltbarkeitszeitraum und keinen dauerhaft gleichbleibenden optischen Effekt.
(2) Die Haltbarkeit von Zahnschmuck hängt insbesondere von Zahnoberfläche, Zahnschmelz, Zahnpflege, Ess- und Trinkgewohnheiten, Knirschen, Beißen auf harte Gegenstände, Speichelzusammensetzung, individuellen körperlichen Gegebenheiten sowie der Beachtung der Pflegehinweise ab. Eine Garantie für die Haltbarkeit auf dem Zahn wird nicht übernommen.
(3) Löst sich Zahnschmuck nach der Behandlung, begründet dies für sich genommen keinen Anspruch auf Rückzahlung des Behandlungspreises oder auf eine Geld-zurück-Garantie. Kulanzleistungen können im Einzelfall freiwillig angeboten werden, begründen jedoch keinen Anspruch für zukünftige Fälle.
(4) Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, bestehende Zahnprobleme, Empfindlichkeiten, Zahnschäden, Füllungen, Kronen, Veneers, Schmelzdefekte, Allergien oder laufende zahnärztliche Behandlungen vorab mitzuteilen. Bei Unsicherheiten ist vor der Behandlung zahnärztlicher Rat einzuholen.
(5) Das Studio führt keine zahnärztliche Behandlung durch und ersetzt keine zahnärztliche Beratung. Bei Beschwerden, Zahnschmerzen, Veränderungen am Zahn oder Verdacht auf Schäden ist unverzüglich eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt aufzusuchen.
(6) Gesetzliche Ansprüche wegen nachweisbarer Pflichtverletzungen des Studios bleiben unberührt.
§ 4d Permanent Jewelry
(1) Permanent Jewelry bezeichnet das individuelle Anpassen und dauerhafte Verschließen von Schmuck, insbesondere Ketten, Armbändern, Fußkettchen oder ähnlichen Schmuckstücken, ohne klassischen Verschluss oder mit dauerhaft verbundenem Element.
(2) Die Kundin oder der Kunde wählt Material, Ausführung, Länge und Sitz nach Beratung eigenverantwortlich aus. Vor dem endgültigen Verschließen ist die Passform sorgfältig zu prüfen und freizugeben.
(3) Permanent Jewelry ist trotz der Bezeichnung nicht unzerstörbar und nicht für jede Belastung geeignet. Reißen, Verbiegen, Materialverschleiß, Hängenbleiben, Verlust, Verfärbungen, Kontaktreaktionen, Beschädigungen durch Sport, Arbeit, Schlafen, Kosmetik, Reinigungsmittel, Wasser, Chemikalien oder unsachgemäße Belastung können nicht ausgeschlossen werden.
(4) Eine Garantie für eine bestimmte Tragedauer, dauerhafte Optik, Materialreaktion oder Belastbarkeit wird nicht übernommen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine Beschaffenheitsgarantie vereinbart wurde. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
(5) Muss Permanent Jewelry aus medizinischen, beruflichen, sicherheitsrelevanten oder persönlichen Gründen entfernt werden, liegt dies im Verantwortungsbereich der Kundin oder des Kunden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kauf- oder Behandlungspreises besteht dadurch nicht.
(6) Reparaturen, erneutes Verschließen, Kürzungen, Verlängerungen oder Änderungen können gesondert berechnet werden, sofern kein gesetzlicher Gewährleistungsfall vorliegt.
§ 5 Terminabsage, Terminverschiebung und Ausfallgebühr
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich und werden exklusiv für die Kundin oder den Kunden freigehalten.
(2) Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
(3) Bei verspäteter Absage oder bei Nichterscheinen kann OneStich Piercings eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des für den Termin vereinbarten bzw. üblicherweise anfallenden Preises berechnen.
(4) Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Erscheint eine Kundin oder ein Kunde erheblich verspätet, entscheidet das Studio nach Verfügbarkeit, ob die Leistung noch erbracht werden kann. Ist dies aus organisatorischen, hygienischen oder betrieblichen Gründen nicht mehr möglich, kann der Termin als nicht wahrgenommen behandelt und gemäß Absatz 3 berechnet werden.
(6) Das Studio behält sich vor, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben oder abzusagen, insbesondere bei Krankheit, technischen Problemen, Ausfall von Personal oder hygienebedingten Gründen. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.
§ 6 Altersgrenzen und Minderjährige
(1) Piercingleistungen werden grundsätzlich nur an volljährige Personen erbracht.
(2) Sofern das Studio im Einzelfall Leistungen an Minderjährige anbietet, erfolgt dies ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Studios, nur unter Einhaltung der internen Studioregeln, nur bei Vorlage aller erforderlichen Nachweise und nur in persönlicher Begleitung bzw. mit wirksamer Einwilligung der sorgeberechtigten Person, soweit rechtlich zulässig.
(3) Für bestimmte Piercings, insbesondere im Intim-, Zungen-, Brust- oder sonstigen sensiblen Bereich, kann das Studio unabhängig vom Alter eine Durchführung ablehnen.
(4) Das Studio ist jederzeit berechtigt, zur Alters- und Identitätsprüfung einen gültigen Lichtbildausweis zu verlangen.
§ 7 Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten der Kundin / des Kunden
(1) Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, vor der Behandlung alle für die Durchführung relevanten Umstände vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere Allergien, Unverträglichkeiten, Hauterkrankungen, Infektionen, Entzündungen, chronische Erkrankungen, Blutgerinnungsstörungen, Kreislaufprobleme, Schwangerschaft, Stillzeit, Medikamenteneinnahmen, Alkohol- oder Drogenkonsum sowie sonstige gesundheitliche Besonderheiten.
(2) Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, die vom Studio ausgehändigten oder erläuterten Aufklärungs- und Pflegehinweise zu beachten und offene Fragen vor der Durchführung zu stellen.
(3) Unvollständige, verspätete oder unrichtige Angaben können dazu führen, dass eine Leistung abgelehnt, verschoben oder abgebrochen wird. In diesem Fall kann eine Ausfallgebühr nach § 5 anfallen, wenn der Grund aus der Sphäre der Kundin oder des Kunden stammt.
(4) Das Studio ist berechtigt, vor Durchführung der Leistung die Unterzeichnung einer Einwilligungs- und Aufklärungserklärung zu verlangen.
§ 8 Gesundheitszustand, Ausschlussgründe und Ablehnung der Behandlung
(1) Eine Behandlung erfolgt nicht, wenn aus Sicht des Studios gesundheitliche, hygienische oder sicherheitsrelevante Bedenken bestehen.
(2) Das gilt insbesondere bei offenkundiger Erkrankung, Fieber, Infekten, entzündeten Hautarealen, erkennbarer Alkoholisierung, Drogenbeeinflussung, fehlender Einwilligungsfähigkeit oder sonstigen Umständen, die eine sichere Durchführung beeinträchtigen können.
(3) Das Studio ist ferner berechtigt, eine Behandlung abzulehnen, wenn anatomische Voraussetzungen fehlen, wenn der gewünschte Schmuck ungeeignet ist oder wenn nach fachlicher Einschätzung ein erhöhtes Risiko für Fehlheilung, Einwachsen, Herauswachsen oder sonstige Komplikationen besteht.
(4) Wird eine Leistung aus den in diesem Paragraphen genannten Gründen nicht durchgeführt und liegen diese Gründe in der Person oder im Verhalten der Kundin oder des Kunden, kann eine Ausfallgebühr nach § 5 berechnet werden.
§ 9 Materialien, Schmuck und Ausschluss von Fremdmaterialien
(1) OneStich Piercings verwendet für Piercings, Zahnschmuck und Permanent Jewelry ausschließlich studioeigene, nach fachlichen und hygienischen Maßstäben ausgewählte Materialien, Schmuckstücke, Ketten, Applikationen und Pflegeprodukte.
(2) Grundsätzlich werden keine von Kundinnen oder Kunden extern beschafften Schmuckstücke, Materialien oder sonstige Fremdmaterialien eingesetzt, verarbeitet oder sterilisiert.
(3) Dies gilt insbesondere für mitgebrachten Schmuck, Online-Käufe, bereits benutzte Schmuckstücke, von Drittanbietern stammende Pflegeprodukte oder sonstige nicht durch das Studio freigegebene Materialien.
(4) Das Studio entscheidet allein darüber, welche Materialien und welche Schmuckgrößen, -formen und -qualitäten im jeweiligen Einzelfall verwendet werden.
(5) Wird auf Wunsch der Kundin oder des Kunden nachträglich ein im Studio erworbener Schmuck geöffnet, angepasst, verkürzt, desinfiziert, wieder eingesetzt oder anderweitig bearbeitet, können hierfür gesonderte Kosten entstehen.
§ 10 Durchführung der Leistung
(1) Die genaue Platzierung, Durchstichrichtung, Schmuckauswahl und technische Durchführung werden im Rahmen der anatomischen Möglichkeiten und nach fachlichem Ermessen des Studios festgelegt.
(2) Markierungen, Platzierungen und Größen sind vor Durchführung der Leistung von der Kundin oder dem Kunden sorgfältig zu prüfen und freizugeben.
(3) Leichte Abweichungen von einer zuvor besprochenen Position können aufgrund anatomischer Gegebenheiten oder technischer Erfordernisse notwendig sein und stellen für sich genommen keinen Mangel dar.
(4) Das Studio schuldet keine medizinische Behandlung, sondern eine handwerklich-fachgerechte Körpermodifikationsleistung nach professionellem Standard.
§ 11 Hygiene, Sicherheitsstandards und Verhalten im Studio
(1) Das Studio arbeitet unter Beachtung der einschlägigen Hygieneanforderungen, insbesondere mit sterilen Instrumenten, geeigneten Desinfektionsmaßnahmen und – soweit angezeigt – mit Einwegmaterialien.
(2) Die Kundin oder der Kunde hat den Weisungen des Studio-Personals zu Hygiene, Verhalten, Lagerung, Ruhehaltung und Nachsorge Folge zu leisten.
(3) Das Berühren steriler Arbeitsflächen, Instrumente oder des frisch gestochenen Bereichs ist zu unterlassen.
(4) Das Studio kann aus Hygiene- und Sicherheitsgründen Begleitpersonen, Tiere, Nahrungsmittel, Getränke oder störendes Verhalten im Eingriffsbereich untersagen.
(5) Verstößt eine Kundin oder ein Kunde gegen hygienische oder organisatorische Weisungen, kann das Studio die Behandlung abbrechen oder ablehnen. In diesem Fall kann eine Ausfallgebühr nach § 5 berechnet werden, wenn der Abbruch oder die Ablehnung von der Kundin oder dem Kunden veranlasst wurde.
§ 12 Nachsorge und Kontrolltermine
(1) Nach dem Piercing ist die Kundin oder der Kunde verpflichtet, die mitgeteilten Pflege- und Nachsorgehinweise sorgfältig einzuhalten.
(2) Das Studio empfiehlt, bei Auffälligkeiten, anhaltenden Beschwerden oder Unsicherheiten unverzüglich Kontakt aufzunehmen.
(3) Kontrolltermine, Nachschauen oder Schmuckwechsel erfolgen nur nach Terminabsprache und nach Maßgabe der Verfügbarkeit.
(4) Eine ordnungsgemäße Nachsorge liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der Kundin oder des Kunden. Für Beeinträchtigungen, die auf mangelnde Pflege, Abweichungen von den Anweisungen, eigenmächtige Manipulationen oder die Verwendung nicht empfohlener Produkte zurückzuführen sind, übernimmt das Studio keine Haftung.
§ 13 Risiken, Komplikationen und Abheilungsverlauf
(1) Der Kundin oder dem Kunden ist bekannt, dass mit Piercings allgemein typische Risiken verbunden sein können. Hierzu zählen insbesondere Schmerzen, Druckempfindlichkeit, Schwellungen, Rötungen, Nachblutungen, Wundsekretion, Entzündungen, verzögerte Abheilung, Narbenbildung, Materialunverträglichkeiten, Druckstellen, Einwachsen, Herauswachsen, Schmuckverlust oder anatomisch bedingte Veränderungen.
(2) Der individuelle Abheilungsverlauf ist von zahlreichen Faktoren abhängig und kann vom Studio weder vorhergesagt noch garantiert werden.
(3) Normale körperliche Reaktionen im Rahmen des üblichen Heilungsverlaufs stellen keinen Mangel der Leistung dar.
(4) Bei medizinischen Problemen oder dem Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Komplikation hat die Kundin oder der Kunde unverzüglich ärztlichen Rat einzuholen.
§ 14 Haftung
(1) Das Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet das Studio nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine weitergehende Haftung vorsehen.
(3) Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit Schäden darauf beruhen, dass die Kundin oder der Kunde unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht, Aufklärungs- oder Pflegehinweise nicht beachtet, den frischen Stichkanal manipuliert, ungeeignete Produkte verwendet oder studiofremde Maßnahmen veranlasst hat.
(4) Das Studio haftet nicht für Heilungsverläufe, anatomisch bedingte Veränderungen, Materialreaktionen trotz sorgfältiger Auswahl, Schmuckverlust nach Verlassen des Studios, Herauswachsen, Einwachsen oder Folgen unsachgemäßer Nachsorge, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Studios vorliegt.
(5) Eine Haftung für eingebrachte Gegenstände, Kleidung, Schmuck, Wertgegenstände oder sonstiges Eigentum der Kundin oder des Kunden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 15 Reklamationen und Mängelanzeige
(1) Offensichtliche Beanstandungen hinsichtlich der Position, des eingesetzten Schmucks oder der Durchführung sind unverzüglich, möglichst noch im Studio, mitzuteilen.
(2) Etwaige Reklamationen sind dem Studio schnellstmöglich nach Kenntnis schriftlich oder in Textform anzuzeigen, damit eine sachgerechte Prüfung erfolgen kann.
(3) Vor einer eigenmächtigen Veränderung, Entfernung oder Behandlung des Piercings durch Dritte ist dem Studio – soweit zumutbar – Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(4) Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt, soweit sie nicht wirksam eingeschränkt werden können.
§ 16 Gutscheine
(1) Gutscheine können – soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – für Leistungen und Produkte des Studios eingelöst werden.
(2) Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Restguthaben ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Gutscheine sind übertragbar, sofern auf dem Gutschein nichts anderes bestimmt ist.
(4) Für Verlust, Diebstahl, Unleserlichkeit oder missbräuchliche Verwendung von Gutscheinen übernimmt das Studio keine Haftung, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Studios vorliegt.
§ 17 Foto-, Video- und Social-Media-Inhalte
(1) Foto-, Video- oder sonstige Aufnahmen im Studio sind nur mit vorheriger Zustimmung des Studios zulässig.
(2) Das Anfertigen von Aufnahmen steriler Arbeitsbereiche oder von Mitarbeitenden ohne Zustimmung kann untersagt werden.
(3) Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, aus denen Rechte des Studios, seiner Mitarbeitenden oder anderer Kundinnen und Kunden betroffen sein können, ist nur im rechtlich zulässigen Rahmen gestattet.
§ 18 Hausrecht
(1) Das Studio übt das Hausrecht aus.
(2) Kundinnen und Kunden, die gegen Anweisungen verstoßen, andere Personen belästigen, den Betriebsablauf stören, hygienische Anforderungen missachten oder sich respektlos, aggressiv oder beeinträchtigt verhalten, kann der Zutritt verweigert oder ein laufender Termin abgebrochen werden.
(3) In diesen Fällen bleibt der Vergütungsanspruch des Studios nach Maßgabe dieser AGB und der gesetzlichen Vorschriften bestehen.
§ 19 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
(1a) Beim Besuch der Website können nach vorheriger Einwilligung Statistik- und Analysefunktionen wie Google Analytics eingesetzt werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und der Einwilligungsverwaltung der Website.
(2) Soweit im Rahmen der Behandlung Gesundheitsdaten erhoben werden, erfolgt dies ausschließlich zur sicheren Durchführung der Leistung, zur Dokumentation, zur Vertragserfüllung und zur rechtlichen Absicherung.
(3) Näheres ergibt sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Studios.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften entgegenstehen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
OneStich Piercings · Denise Grüneberg · Zum Lith 73 · 47055 Duisburg
